FAQ - Häufig gestellte Fragen
Worin liegt der Unterschied zwischen Personalrat und Gewerkschaft?
Personalratsmitglieder werden durch die Beschäftigten einer Behörde (z.B. des HZA Kiel) gewählt.
Die Aufgaben des Personalrates ergeben sich aus dem Personalvertretungsgesetz und sind daher streng festgelegt.
I.d.R. sind die Personalratsmitglieder in einer Gewerkschaft organisiert, beim Hauptzollamt Kiel sind es Mehrheitlich Mitglieder des BDZ.
Die Gewerkschaft vertritt ihre Mitglieder auch über die Personalratstätigkeit hinaus. So sind z.B. Demonstrationen des BDZ im Rahmen der Tarifrunden ein gewerkschaftliches Grundrecht um den Forderungen öffentlich Nachdruck zu verleihen.
Der Personalrat dagegen kann nicht als Institution demonstrieren – zumal typischerweise Mitglieder verschiedener Gewerkschaften mit unterschiedlichen Meinungen und Ansichten selten auf ein und dieselbe Demonstration gehen würden.
Welche Leistungen bietet mir der BDZ?
Neben der gezielten Interessenvertretung bieten wir unseren Mitgliedern weitere Vorteile und Leistungen:
Dienst- und Rechtsschutzversicherung,
Dienst-Haftpflichtverischerung,
Sterbegeldversicherung,
vergünstigte Bildungsreisen,
Übungsaufgaben für Anwärter,
kostenlose Seminare,
Sonderkondtionen und Rabatte (u.a. Mobilfunk, Auto …).
Was kostet die Mitgliedschaft?
Der Mitgliedsbeitrag des BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft beläuft sich
- auf 0,42 Prozent der Bezüge, wobei familienbezogene Gehaltsbestandteile sowie nicht ruhegehaltfähige Amts- und Stellenzulagen bei der Beitragsberechnung unberücksichtigt bleiben, soweit sie nicht tabellenwirksam sind.
- Dabei gelten folgende monatliche Höchstbeiträge:
- Für Beamtinnen und Beamte, Tarifbeschäftigte sowie Anwärter/-innnen und Auszubildende 16,00 €.
- Für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, Rentnerinnen und Rentner sowie Hinterbliebene 14,50 €.
- Zum 1. Januar eines jeden Jahres erfolgt weiterhin die Anhebung der Obergrenze des Beitrags (Deckelung) um 0,50 Euro, bis die Obergrenze von 0,42 % erreicht ist.
- In besonders begründeten Ausnahmefällen (z. B. Doppelmitgliedschaften in dbb-Mitgliedsgewerkschaften) können in Abstimmung mit dem mitgliedsführenden Bezirksverband und der Bundesleitung abweichende Beiträge festgesetzt werden.
Ich benötige Auskünfte zur Beihilfe, zu Reisekosten oder Versorgungsfragen.
An wen wende ich mich?
Für Sie steht das Service Center Rostock zur Verfügung:
Service-Center Rostock (RF 4)
Postfach 10 52 20
18010 Rostock
Hausanschrift: Wallstraße 2
18055 Rostock
E-Mail: poststelle@bfdn-hro.bfinv.de
Telefon: 0381 / 44 45 – 0
Fax: 0381 / 44 45 – 2920
0381 4445 – 29 25 (Beihilfestelle)
0381 4445 – 29 15 (Reisekostenstelle)
0381 4445 – 29 30 (Versorgung)